Gehorsamsprüfung - Hundeführerschein

Seit dem 1.1.2007 gilt in Hamburg die allgemeine Anleinpflicht.

Mit der im Hamburger Hundegesetz §4 vorgesehenen Gehorsamsprüfung können Sie Ihren Hund nach §9 von der Anleinpflicht befreien lassen.

 3 Wege zur Leinenbefreiung

  • Prüfung: Ist Ihr Hund gut erzogen, kann er gleich zur Prüfung angemeldet werden.
  • Probeprüfung: Ihr Hund ist gut erzogen, Sie sind sich aber nicht sicher, ob er die Prüfung besteht. In einer Probeprüfung können Sie sich und Ihren Hund testen.
  • Vorbereitungskurs: Ihr Hund ist ein netter Kerl, hält die Kommandos "Hier", "Fuß" und "Nein" aber eher für Vorschläge, die situationsbedingt mit seinen Interessen abgewogen werden. Dann werden Sie und Ihr Hund in einem Vorbereitungskurs für die Gehorsamsprüfung fit gemacht.

Inhalte der Gehorsamsprüfung

In der Gehorsamsprüfung werden Ihnen und Ihrem Hund keine unmöglichen Leistungen abverlangt. Sie sollen lediglich zeigen, dass Sie ein Team sind. Es werden Aufgaben gestellt, in denen Ihr Hund in unterschiedlichen Situationen zeigen soll, dass er auf Sie hört und Kommandos wie "Sitz", "Fuß" und das Kommen auf Abruf beherrscht. Die Prüfungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Aktuelles

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Welpen- und Junghundekurse Mittwoch bis Freitags nach Absprache

Samstag und Sonntag 9:00 bis 12:00 Uhr

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Demnächst

Silvester mit Hund:  22.12.2016 und am 28.12.2016 um 10 Uhr
Entspannt durch den Silvesterabend, so kann es gehen.

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Hundeschule Altona, Julius-Leber-Str. 23, 22765 Hamburg | Tel.: (040) 70 38 48 46 | Email: info[at]hundeschule-altona.de

Sachverständiger für die Gehorsamsprüfung nach §2 Abs.1 Hamburger Hundegesetz

Trainingszeiten:
Termine nach Absprache in der Zeit von
Mi bis Fr 9:00 - 17:00
Sa, So  10:00 - 15:00